Neue Darlehensbedingungen ab 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 gelten verbesserte Bedingungen für die Studierenden unserer Mitgliedshochschulen, mit denen künftig u. a. das gesamte Masterstudium finanziert werden kann!
 

Was ist neu?

 

1. Auszahlungsdauer:

Die maximale Auszahlungsdauer ist auf 24 Monate erweitert worden. Diese Förderung kann über einen Zeitraum von max. 48 Monaten in Anspruch genommen werden, so dass auch ein längerer Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium oder Urlaubssemester berücksichtigt werden können.

z.B.
Variante 1: Förderung des gesamten Masterstudiums mit zwei Urlaubssemestern (z.B. durch Schwangerschaft)
Die Auszahlung im Masterstudium kann während der Förderung unterbrochen werden, sofern der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Zahlung nicht größer ist als 48 Monate.   

Variante 2: Auszahlung im Bachelor- und im Masterstudium
Die Auszahlung des  Darlehens im letzten Semester des Bachelorstudiums und zusätzlich in max. drei Semestern im Masterstudium ist möglich, unter der Bedingung, dass der Auszahlungszeitraum von 48 Monaten nicht überschritten wird. Damit kann zusätzlich eine längere Übergangsphase vom Bachelor- in das Masterstudium überbrückt werden.
 

2. max. Auszahlungsrate und Gesamtdarlehen

Das Darlehen kann weiterhin in Raten bis zu 750 Euro ausgezahlt werden, sofern das Gesamtdarlehen eine Höhe von 12.000 Euro (maximale Kreditsumme) nicht überschreitet. Andernfalls wird der monatliche Auszahlungsbetrag entsprechend abgesenkt.

z.B.
Variante 3: Auszahlung nur im Masterstudium (vier Semester)
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten á 500 Euro in allen vier Semestern im Masterstudium! Sollen insgesamt nur zwei Semester gefördert werden können bis max. 750 Euro monatlich ausgezahlt werden.

Variante 4: für Medizinstudenten (Förderung des Praktischen Jahres und des Examens)
Medizinstudenten können während des gesamten PJ bis einschließlich des Examens gefördert werden (z.B. vom Start des PJ Mitte August 2010 bis zum Examen Dezember 2011 mit monatlich bis zu 705 Euro).

3. Bürgschaften

Für Darlehensanträge bis zu einer Summe von 6.000 Euro muss ab dem neuen Jahr nur noch ein Bürge gestellt werden. Für Beträge über 6.000 Euro müssen weiterhin zwei Bürgen zur Absicherung gestellt werden. Die Regelung eine Bürgschaft durch die „Stiftung Hilfe für die Familie“ zu erhalten bleibt davon unberührt.

4. Tilgungsfreier Zeitraum (Karenzzeit) 

Im Anschluss an die Auszahlung der Darlehensbeträge folgt ein tilgungsfreier Zeitraum von 6 Monaten. Erst danach beginnt die Rückzahlung des Gesamtdarlehens. Dieser Zeitraum kann durch formlosen Antrag auf 12 Monate verlängert werden. 

5. Rückzahlung

Die Rückzahlung richtet sich weiterhin nach der Höhe des Gesamtdarlehens. Übersteigt das beantragte Darlehen die Summe von 4.000 Euro so beträgt die monatliche Rückzahlungsrate 100 Euro. Andernfalls beläuft sich die monatliche Rate auf 75 Euro. Die Rückzahlungsrate wird alle 12 Monate um 25 Euro angehoben.  

6. Zinsberechnung

Die Zinsberechnung erfolgt ab dem nächsten Jahr monatlich. Jeder Darlehensnehmer erhält zum Ende des Kalenderjahres eine Zinsabrechnung inklusive einer Darlehensübersicht zugesendet.