Neue Darlehensbedingungen ab 01.01.2010
Ab dem 01.01.2010 gelten verbesserte Bedingungen für die Studierenden unserer Mitgliedshochschulen, mit denen künftig u. a. das gesamte Masterstudium finanziert werden kann!
Was ist neu?
1. Auszahlungsdauer:
Die maximale Auszahlungsdauer ist auf 24 Monate erweitert worden. Diese Förderung kann über einen Zeitraum von max. 48 Monaten in Anspruch genommen werden, so dass auch ein längerer Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium oder Urlaubssemester berücksichtigt werden können.z.B.
Variante 1: Förderung des gesamten Masterstudiums mit zwei Urlaubssemestern (z.B. durch Schwangerschaft)
Die Auszahlung im Masterstudium kann während der Förderung unterbrochen werden, sofern der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Zahlung nicht größer ist als 48 Monate.
Die Auszahlung im Masterstudium kann während der Förderung unterbrochen werden, sofern der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Zahlung nicht größer ist als 48 Monate.
Variante 2: Auszahlung im Bachelor- und im Masterstudium
Die Auszahlung des Darlehens im letzten Semester des Bachelorstudiums und zusätzlich in max. drei Semestern im Masterstudium ist möglich, unter der Bedingung, dass der Auszahlungszeitraum von 48 Monaten nicht überschritten wird. Damit kann zusätzlich eine längere Übergangsphase vom Bachelor- in das Masterstudium überbrückt werden.
Die Auszahlung des Darlehens im letzten Semester des Bachelorstudiums und zusätzlich in max. drei Semestern im Masterstudium ist möglich, unter der Bedingung, dass der Auszahlungszeitraum von 48 Monaten nicht überschritten wird. Damit kann zusätzlich eine längere Übergangsphase vom Bachelor- in das Masterstudium überbrückt werden.
2. max. Auszahlungsrate und Gesamtdarlehen
Das Darlehen kann weiterhin in Raten bis zu 750 Euro ausgezahlt werden, sofern das Gesamtdarlehen eine Höhe von 12.000 Euro (maximale Kreditsumme) nicht überschreitet. Andernfalls wird der monatliche Auszahlungsbetrag entsprechend abgesenkt.z.B.
Variante 3: Auszahlung nur im Masterstudium (vier Semester)
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten á 500 Euro in allen vier Semestern im Masterstudium! Sollen insgesamt nur zwei Semester gefördert werden können bis max. 750 Euro monatlich ausgezahlt werden.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten á 500 Euro in allen vier Semestern im Masterstudium! Sollen insgesamt nur zwei Semester gefördert werden können bis max. 750 Euro monatlich ausgezahlt werden.
Variante 4: für Medizinstudenten (Förderung des Praktischen Jahres und des Examens)
Medizinstudenten können während des gesamten PJ bis einschließlich des Examens gefördert werden (z.B. vom Start des PJ Mitte August 2010 bis zum Examen Dezember 2011 mit monatlich bis zu 705 Euro).
Medizinstudenten können während des gesamten PJ bis einschließlich des Examens gefördert werden (z.B. vom Start des PJ Mitte August 2010 bis zum Examen Dezember 2011 mit monatlich bis zu 705 Euro).




