Praktikum und Auslandssemester
Pflichtpraktikum ohne ausreichende Vergütung? Auslandssemester? Für Berliner Studenten unserer Mitgliedsuniversitäten kein Problem mehr!
Steht während der letzten 24 Monate des Studiums ein in der Studienordnung verankertes Pflichtpraktikum an, welches gering oder gar nicht vergütet wird, unterstützen wir Studierende mit einem Darlehen. Dabei spielt der angestrebte Abschluss keine Rolle.
Fällt ein Auslandsaufenthalt in die letzten 24 Monatendes Studiums (beim Bachelor in die letzten zwölf) an, so kommt ebenfalls eine Finanzierung des Lebensunterhalts durch das Studienabschlussdarlehen der Studentischen Darlehnskasse e.V. in Betracht.
Weitere Informationen zur Studienabschlussfinanzierung sind hier zu finden.





