FAQ

Antragstellung

Sie können ein Darlehen beantragen, wenn Sie an einer unserer Mitgliedshochschulen studieren. Zu unseren Mitgliedshochschulen zählen derzeit die Alice-Salomon-Hochschule Berlin, die Beuth Hochschule für Technik Berlin, die Charité Berlin, die Evangelische Hochschule Berlin, die Freie Universität Berlin, die Universität der Künste Berlin und die Technische Universität Berlin.
  • Das Darlehen steht Ihnen in der Phase vor Beendigung Ihres Studiums für maximal 24 Monatsraten zur Verfügung, wobei die Auszahlung im Bachelorstudium 12 Monate nicht überschreiten darf. Zur Überbrückung längerer Übergänge können die 24 Raten auch auf einen Zeitraum von maximal 48 Monaten verteilt werden.
  • Schreibt Ihre Prüfungsordnung ein Pflichtpraktikum im vorletzten Jahr Ihres Studiums vor, so können Sie für diesen Zeitraum ein Darlehen beantragen. Das Praktikum muss hierfür unzureichend oder gar nicht vergütet sein.
  • Studieren Sie Humanmedizin, können Sie ein Darlehen für Ihr Praktisches Jahr beantragen und sich sogar bis zum Abschluss Ihres 1. Staatsexamens finanziell unterstützen lassen.
Derzeit beläuft sich die maximale monatliche Auszahlungsrate auf 750 Euro. Die Rate kann von Ihnen individuell nach Ihren Bedürfnissen festgelegt werden, wobei der Darlehenshöchstbetrag von insgesamt 12.000 Euro nicht überschritten werden darf.
  • In unseren Sprechstunden erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen zur Antragsstellung. Hierzu gehören: ein Antragsformular, Bürgschaftserklärungen und zwei Gutachten.
  • Ausnahme: Falls Sie Humanmedizin studieren, benötigen wir von Ihnen nur ein Gutachten und die Trimester- bzw. Zulassungsbescheinigungen für das PJ.
In Ausnahmefällen ist dies möglich. Wir möchten Sie jedoch bitten, die Antragsformulare persönlich während der Sprechzeiten abzuholen. Auf diese Weise können wir Ihnen den Ablauf des Antragsverfahrens genau erklären und eventuelle Fragen sofort besprechen.
Welche Voraussetzungen müssen die Bürgen erfüllen?
Die Bürgen müssen zwischen 18 und 60 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Zu­dem kön­nen al­le Mit­bür­ger und Mit­bür­ge­rin­nen, die ih­ren stän­di­gen Wohn­sitz in Deutsch­land, ei­ne Nie­der­las­sungs­er­laub­nis oder ei­ne un­be­fris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis für Deutsch­land ha­ben, für ein Dar­le­hen bür­gen. Sie müssen über ein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.000 Euro verfügen.
Ja. Rentner, Pensionäre, Ehepartner von Antragsstellern und Schuldner der Studentischen Darlehnskasse e.V. scheiden als Bürgen aus.
  • Für einen Darlehensantrag von bis zu 6.000 Euro reicht ein Bürge aus. Bei höheren Anträgen benötigen wir zwei Bürgschaften, um die zukünftige Vergabe von Darlehen an Kommilitonen sicherstellen zu können.
  • Eine Ausnahme stellt eine Bankbürgschaft oder eine Bürgschaft von der Stiftung „Hilfe für die Familie” dar. In diesem Fall benötigen wir für die Bewilligung des Antrages unabhängig von seiner Höhe nur diese eine Bürgschaft.
Als privater Verein sind wir auf die Rückzahlung der Gelder angewiesen, um auch zukünftigen Generationen von Studierenden diese Möglichkeit der Studienabschlussfinanzierung zu ermöglichen. Bei Privatbürgen bleibt – auch bei einem festen Arbeitsvertrag – ein Restrisiko der Zahlungsunfähigkeit. Dieses Risiko versuchen wir zu minimieren, um unserem Verein eine sichere Zukunft zu garantieren, so dass wir noch möglichst viele Studierende bei ihrem Abschluss unterstützen können.
Die Beglaubigung kann kostenlos durch Mitarbeiter der Studentischen Darlehnskasse e.V. vorgenommen werden. Dafür müssen die Bürgen persönlich mit ihrem Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebescheinigung in die Sprechstunde kommen. Ansonsten können Siegel führende Stellen – Notare, Bezirks- und Gemeindeverwaltungen, Pfarrämter und Bundesdienststellen – die Beglaubigung vornehmen. Diese Stellen führen die Beglaubigungen in der Regel allerdings nicht kostenlos durch.
In letzter Zeit wurde uns von einigen öffentlichen Stellen häufig mitgeteilt, dass sie diese Form der Beglaubigung in den Berliner Bezirksämtern nicht mehr durchgeführt wird. Es ist daher ratsam, sich vorab telefonisch zu informieren. Die Beglaubigung beim Notar – leider die teuerste Variante - ist hingegen deutschlandweit möglich.
Nein. Bei der Antragsstellung verzichten wir i.d.R. auf diesen Nachweis. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, jederzeit Einsicht in die Einkommensunterlagen zu bekommen und stichprobenhaft die Angaben der Bürgen zu überprüfen.
Ja. Jedoch möchten wir gerne einen Nachweis über die Einkommensverhältnisse in Form eines Einkommensteuerbescheides, einer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) o. Ä. haben.

Bewilligung

Nach der Antragsstellung wird der Antrag durch den Vorstand geprüft. Ca. 1-3 Tage nach dem Bewilligungstermin erhalten Sie ein Schreiben von uns. Sollte der Antrag bewilligt worden sein, können Sie den Darlehensvertrag bei uns unterzeichnen. Bitte vergessen Sie nicht, zur Vertragsunterzeichnung Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass zzgl. Meldebescheinigung mitzubringen. Eine aktuelle Studienbescheinigung muss ebenfalls vorgelegt werden.
Die Bearbeitung des Antrags verläuft zügig. Wir haben jeden Monat zwei Bewilligungstermine, an denen die Anträge von Seiten des Vorstands begutachtet werden. Die Bewilligungen finden i.d.R. in der ersten und dritten Woche des Monats statt. Wenn Sie Ihre Antragsunterlagen zu einem dieser Termine vollständig einreichen, erhalten Sie nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages Ihre erste Auszahlung noch im gleichen Monat von uns.

Auszahlung

Der Termin der monatlichen Auszahlung ist abhängig vom Bewilligungstermin. Wurde Ihr Antrag zum ersten Termin bewilligt, überweisen wir zukünftig Ihre Raten am 1. des Monats. Ist eine Bewilligung zum zweiten Termin erfolgt, so bekommen Sie die Rate am 15. des Monats überwiesen. Je nach Bearbeitungszeit Ihrer Bank ist das Geld 1-3 Tage später auf Ihrem Konto.
Ja. Auf schriftlichen Antrag unterlassen wir die Auszahlung weiterer Raten und der Darlehnsvertrag wird angepasst.
Wenn Sie die Maximalauszahlung des Darlehens von 24 Monatsraten und den Maximalbetrag von 12.000 Euro noch nicht ausgeschöpft haben, besteht die Möglichkeit, einen Nachantrag zu stellen. Für noch mehr Flexibilität können Sie die Auszahlungsraten sogar über einen Zeitraum von 48 Monaten verteilen. Dadurch kann auch ein auszahlungsfreies Urlaubssemester bedingt durch z.B. Schwangerschaft oder Krankheit eingeräumt werden.

Rückzahlung

Die Rückzahlung beginnt im siebten Monat nach der letzten Auszahlung. D.h. Sie haben ein halbes Jahr Zeit, bevor Sie mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen. Mit einem formlosen Anschreiben kann der Rückzahlungsbeginn letztmalig um ein weiteres halbes Jahr verlängert werden. Über den Beginn der Rückzahlung werden Sie von uns rechtzeitig schriftlich informiert.
Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate ist abhängig davon, wie hoch Ihr Gesamtdarlehen ist. Bei einem Betrag bis 4.000 Euro beginnt die Rückzahlung mit monatlich 75 Euro. Die Tilgungsrate beträgt 100 Euro, wenn Ihr Gesamtdarlehensbetrag höher als 4.000 Euro ist. Alle 12 Monate erhöht sich die Rückzahlungsrate um 25 Euro. Hierüber informieren wir Sie rechtzeitig.
Die Rückzahlungsdauer hängt von der Gesamthöhe des Darlehens ab. Bei einem Darlehen über insgesamt 12.000 Euro (z.B. 24 x 500 Euro) beläuft sich der Rückzahlungszeitraum bei vertragsgemäßer Tilgung auf 10 Jahre.
Ja. Somit wird Ihr Darlehen schneller getilgt, es fallen weniger Zinsen an und das Geld kann wieder für die Vergabe weiterer Studienabschlussdarlehen verwendet werden.
Eine schriftliche Bestätigung über den Zahlungseingang senden wir Ihnen zu, wenn Sie dies wünschen und uns vorab darüber informieren.
Nein. Sie können zu jedem Zeitpunkt eine außerordentliche Überweisung zur Rückzahlung Ihres Darlehens veranlassen, ohne uns vorab darüber zu informieren. Bitte geben Sie bei der Überweisung im Verwendungszweck Ihre Darlehensnummer an, damit wir die Zahlung zuordnen können.
Für die vorzeitige Tilgung Ihres Darlehens stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung.
  1. Zu einem Termin Ihrer Wahl erstellen wir eine abschließende Zinsabrechnung für Ihr Darlehen. Zu diesem Termin müssen Sie die Überweisung des ausstehenden Betrages veranlassen. Etwa acht Wochen nach Tilgung des Darlehens erhalten Sie dann die Schlussbestätigung von uns.
  2. Die zweite Alternative ist der Einzug per Lastschrift zu Beginn eines Monats. Sie teilen uns Ihren Wunschmonat schriftlich mit, und wir ziehen dann den ausstehenden Betrag von Ihrem Konto ein. Auch in diesem Fall erhalten Sie ca. acht Wochen nach Tilgung des Darlehens eine Schlussbestätigung von uns.
Ich befinde mich in einer finanziell schwierigen Lage und kann die Raten nicht in vollständiger Höhe bezahlen. Was kann ich machen?
Sollten Sie Zahlungsprobleme haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihrer finanziellen Situation gerecht wird. Sie ersparen sich damit auch die ansonsten anfallenden Mahngebühren.
Etwa acht Wochen nach der Rückzahlung Ihres Darlehens erhalten Sie eine Schlussbestätigung von uns. In dieser sind noch einmal alle von Ihnen geleisteten Beträge aufgeführt.
Die Bürgschaftserklärungen werden grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen durch uns vernichtet. Falls Ihre Bürgen es hingegen bevorzugen, die Bürgschaftsurkunde nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens zurück zu erhalten, können Sie uns dies schriftlich mitteilen. Wir senden dann den Bürgen die Bürgschaftsurkunden zu. Während unserer Sprechzeiten können Ihre Bürgen, gegen Vorlage des Personalausweises, die Urkunden auch persönlich abholen.

Zinsen

Der Zinssatz beträgt für die ersten zwei Jahre 2% p.a., in den folgenden vier Jahren 4% p.a. und ab dem siebten Jahr liegt der Zinssatz bei 6% p.a.. Die Zinsen werden taggenau berechnet und sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens fest. Einmal jährlich erstellen wir Ihnen eine persönliche Darlehensübersicht, der Sie neben den Zinsen auch die Bewegungen (Ein- und Auszahlungen) auf Ihrem Darlehenskonto entnehmen können. Diese versenden wir jeweils zum Anfang eines Jahres für das zurückliegende Jahr. Den effektiven Jahreszins einer Beispielrechnung können Sie mit dem Darlehensrechner ermitteln.
Nein, in der Regel entstehen keine weiteren Kosten. Zusätzliche Kosten entstehen nur bei Zahlungsverzug oder im Fall einer Adressnachforschung. Aber auch diese Gebühren können Sie vermeiden, indem Sie uns rechtzeitig kontaktieren.

Weitere Fragen

Teilen Sie uns diese Änderung unbedingt schriftlich oder per Fax mit. Änderungen per E-Mail gelten nur, wenn Sie uns einen unterschriebenen Auftrag im Anhang zusenden. Nutzen Sie für die Änderungen bitte das Änderungsformular. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift!
Da es sich um eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft handelt, ist deren Kündigung nicht möglich. Es ist uns jedoch möglich, Ihren Bürgen aus der Bürgschaft zu entlassen, wenn Sie uns einen neuen Bürgen stellen.