Vergaberichtlinien
Hinweis: Diese Richtlinien berücksichtigen in sprachlicher Hinsicht nicht den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter. Die nachstehenden Bestimmungen gelten daher gleichermaßen für männliche wie weibliche Studierende. Die Studentische Darlehnskasse e.V. gewährt bedürftigen Studierenden der Mitgliedshochschulen festverzinsliche Darlehen, mit denen die Examensvorbereitung erleichtert und ein erfolgreicher Studienabschluss ermöglicht werden soll. Die Vergabe der Darlehen erfolgt nach Maßgabe der folgenden Richtlinien:
- Grundsätzliches
Darlehen werden im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel nur an Studierende gewährt, die an einer Mitgliedshochschule eingeschrieben sind, welche Mitgliedsbeiträge an die Studentische Darlehnskasse e.V. entrichtet. Voraussetzung für eine Darlehensbewilligung ist, dass der Studierende in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützungsbedürftig ist.
Darlehen können Studierende aller Studiengänge der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, der Charité-Universitätsmedizin Berlin, der Evangelischen Hochschule Berlin, der Freien Universität Berlin, der Beuth Hochschule für Technik Berlin, der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin bekommen.
Grundsätzlich soll das Darlehen zur Finanzierung des Studienabschlusses eingesetzt werden. Als Studienabschlussphase gilt ein Zeitraum von maximal 24 Monaten (im Bachelorstudium maximal 12 Monate) vor Beendigung des Studiums. Ein Rechtsanspruch auf ein Studiendarlehen besteht nicht.
- Zweckgebundenheit
Darlehen werden nur für Studienaufwendungen sowie die unmittelbaren, persönlich notwendigen Ausgaben (Lebenshaltungskosten) zum Abschluss des Studiums gewährt. Das Darlehen darf nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden.
- Höhe des Darlehens, Auszahlungszeitraum
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den persönlichen Studien- und Lebenshaltungskosten.
Die einem Studierenden gewährten Darlehen dürfen einen Gesamtbetrag von 12.000 EUR nicht übersteigen. Die Höhe der monatlichen Rate darf ein Betrag von 750 EUR nicht überschreiten. Darlehen können auch für notwendi-ge abschlussbezogene Anschaffungen gewährt werden. Sie werden in der Regel als einmalige Sonderzahlung ausgezahlt. Die Sonderzahlung darf einen Betrag von 1.500 EUR nicht übersteigen.
Das Darlehen wird in maximal 24 Monatsraten ausgezahlt. Zur Überbrückung eines längeren Übergangs vom Bachelor- in das Masterstudium können die Auszahlungen auf einen Zeitraum von 48 Monaten verteilt werden.
- Bürgschaft
Zur Sicherung des Darlehens sind selbstschuldnerische Bürgschaften tauglicher Bürgen oder einer Bank vorzulegen.
Bei Beträgen von bis zu 6.000 EUR ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft erforderlich. Für Darlehen über 6.000 EUR ist eine weitere Bürgschaft erforderlich. Bankbürgschaften sind um 20 % höher auszustellen, als der Betrag des aufgenommenen Darlehens und dürfen keine Befristungen enthalten. Eine zweite Bürgschaft entfällt in diesem Fall. In familiären Notlagen kann die „Stiftung Hilfe für die Familie“ als alleiniger Bürge auftreten.
Die Bürgschaften sind in einer formgebundenen Erklärung abzugeben, wobei die Unterschrift des Bürgen von einer siegelführenden Stelle beglaubigt oder von dem zuständigen Sachbearbeiter der Darlehnskasse bestätigt sein muss. Der Erklärung sind Kopien des Personalausweises bzw. Reisepasses inklusive Meldebescheinigung der Bürgen beizulegen. Als Bürgen werden nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen anerkannt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Als Bürgen werden deutsche oder EU-Staatsbürger anerkannt wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht EU-Staatsbürger werden anerkannt, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis bzw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Der Bürge muss über ein regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen in Höhe von mindestens 1.000 EUR verfügen. Nachweise hierüber sind nach Aufforderung der Darlehnskasse vorzulegen. Bürgen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind weisen ihr Einkommen durch eine Kopie des aktuellen Einkommensteuerbescheides nach.
Als Bürgen scheiden aus: Rentner, Pensionäre, Ehepartner von Antragstellern und Schuldner der Studentische Darlehnskasse e.V., sowie bereits bürgende Personen.- Gutachten
Zur Bestätigung, dass die bisherigen Studienleistungen einen Abschluss innerhalb von 24 bzw. 12 Monaten erwarten lassen, sind die Gutachten zweier hauptamtlicher Mitglieder des Lehrkörpers. Einer dieser Gutachter muss ein Professor sein. In Ausnahmefällen genügt die Bestätigung über die Studiendauer durch das Prüfungsamt.
Doktoranden benötigen lediglich ein Gutachten Ihres Doktorvaters.
Antragsteller des Studiengangs Humanmedizin, welche das Darlehen zur Finanzierung des Praktischen Jahres benötigen, reichen neben einem Gutachten die Trimes-terbescheinigungen ein.
- Laufzeit, Rückzahlung
Die Laufzeit der Darlehen beträgt bei einer Darlehensge-währung bis 24 Monaten höchstens 10 Jahre. Sie beginnt mit der Auszahlung der ersten Darlehensrate.
Das Darlehen ist bei Tilgungsfälligkeit an die Darlehnskas-se zurückzuzahlen. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt bei Darlehen bis zu einer Gesamtsumme von 4.000 EUR mindestens 75 EUR, bei darüber liegenden Beträgen 100 EUR. Jeweils nach Ablauf von 12 Monaten wird diese um 25 EUR erhöht. Die erste Rate wird sechs Monate nach Ablauf des Zeitraumes fällig, für den das Darlehen bewilligt worden ist (Tilgungsfälligkeit). Falls ein Darlehensnehmer zu diesem Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht in der Lage ist, mit der Rückzahlung zu beginnen, hat er die Pflicht, seine Hinderungsgründe im Detail darzulegen (Erklärungsprinzip). Die tilgungsfreie Zeit kann durch einen formlosen Antrag um weitere sechs Monate verlängert werden. Bei Gewährung weiterer Darlehen richten sich die Rückzahlungsbedingungen nach den Bestimmungen des zuletzt gewährten Darlehens. Die Rückzahlung erfolgt im Lastschriftverfahren.
Vorzeitige Tilgungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.
Spätestens 10 Jahre nach Auszahlung der ersten Darlehensrate muss das Darlehen mit allen Zinsen, Gebühren und Auslagen der Studentische Darlehnskasse e.V. zurückgezahlt sein.
- Zinsen
Das Darlehen ist gebührenfrei. Der Darlehensbetrag wird vollständig ausgezahlt. Das Studiendarlehen selbst ist festverzinst. Das Darlehen wird während der ersten zwei Jahre mit 2 % p.a., in den folgenden vier Jahren mit 4 % p.a. und ab dem siebten Jahr mit 6 % p.a. verzinst.
Die Zinsen werden monatlich auf Grundlage der Bewegungen auf dem Darlehenskonto berechnet und der Darlehensschuld zugerechnet. Zur Information erhalten Darlehensnehmer jährlich eine Übersicht über die Bewe-gungen zugesandt.
Durch eingehende Rückzahlungen werden vorrangig entstandene Kosten (Mahngebühren etc.) und anschließend die fällig gestellten Zinsen getilgt.
Die Verzinsung des Studienabschlussdarlehens beginnt mit der Auszahlung der ersten Darlehensrate.
- Antragstellung
Darlehen sind bei der Studentische Darlehnskasse e.V., Hardenbergstraße 34, 10623 Berlin auf den dort erhältlichen Formblättern zu beantragen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
a) der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Darlehensantrag
b) Bürgschaftserklärungen (Textziffer 4)
c) Gutachten (Textziffer 5)
d) Kostenvoranschläge bzw. Nachweise für etwaige Sonderzahlungen
- Entscheidung über Anträge
Über die Anträge entscheidet der Vorstand der Studentischen Darlehnskasse e.V. Bei Genehmigung des Darlehensantrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.
- Auszahlung, Verwaltung der Darlehen
Die Auszahlung erfolgt durch die Geschäftstelle, sie beginnt nach Abschluss (Unterzeichnung) des Darlehensvertrages und erfolgt in Monatsraten. Nach vollständiger Auszahlung übernimmt die Geschäftsstelle der Darlehnskasse die Verwaltung der Darlehen.
- Sonstiges
Der Antragsteller muss sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten in einer EDV-Anlage einverstanden erklären (Datenschutzerklärung).
Die vollständigen und korrekt ausgefüllten Unterlagen sind während der Sprechzeiten in den Geschäftsräumen der Studentischen Darlehnskasse e.V. abzugeben.
Die Entscheidung über den Darlehensantrag wird postalisch in einem Bewilligungsbescheid mitgeteilt.
Über die Darlehensvergabe durch die Darlehenskasse werden die Schufa und andere vergleichbare Einrichtungen nicht unterrichtet.
- Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am 21. Juli 2011 in Kraft.





